Full-Service

 

Die Erstellung der Lohnbuchführung bedeutet für Sie und Ihr Unternehmen die Einhaltung zahlreicher Termine, Regeln und Fristen. Zudem unterliegt sie ständigen gesetzlichen Änderungen. Durch unseren Full-Service Lohn können Sie diese Aufgaben einfach uns übertragen.

 

Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung der Tätigkeiten Ihrer Lohnbuchführung in Ihrem Haus – von der Erfassung der Stamm- und Bewegungsdaten bis hin zur Auswertung, der direkten Weiterleitung der Zahlungssätze an Banken und der Erstellung von Berichten und Statistiken.

 

Unser Angebot – Ihr Vorteil

 

Unser Full-Service Lohn bietet Ihnen folgende Vorteile:

 


Leistungsbeschreibung

 

Ein Mitarbeiter unserer Kanzlei kommt regelmäßig zu Ihnen ins Unternehmen und erstellt vor Ort die Lohnbuchführung. Dabei setzen wir unsere Software auf einem Ihrer PCs ein oder unser Kanzlei-Mit­arbeiter bringt ein Notebook mit. Gleichzeitig steht er Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.

 

Unser Angebot zum Full-Service Lohn umfasst folgende Leistungen:

 

 

Sie erhalten von uns die Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeiter und folgende Auswertungen als Standard:

 

* offen oder kuvertiert

 

Beratungsleistungen

 

Neben den zuvor beschriebenen typischen Leistungen einer Lohnbuchführung können wir Ihnen weitere Beratungsleistungen bieten, z.B.:

 

 

Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Beratungstermin, bei dem wir gemeinsam eine Analyse Ihrer Personalkostenentwicklung vornehmen können.

 

Sie möchten unseren Full-Service Lohn nutzen?

 

Dann schließen wir mit Ihnen einen Beratungsvertrag ab, der alle zu vereinbarenden Leistungen umfasst. Für die anfallenden Arbeiten berechnen wir Ihnen, in Abhängigkeit vom Aufwand, einen festen Stundensatz. Optional können wir auch eine Aufwandspauschale (z. B. in Abhängigkeit der Anzahl Ihrer Mitarbeiter) vereinbaren.

 

Einige organisatorische Fragen sind noch zu klären, die zum reibungslosen Ablauf unserer Zusammenarbeit notwendig sind.

 

 

Software-Empfehlungen

 

Für die Nutzung des Full-Service Lohn ist Ihrerseits keine Software erforderlich.

 

Unter Umständen empfiehlt sich der Einsatz folgender an die Lohnbuchführung angrenzender Software in Ihrem Unternehmen:

 

 

Die Lösungen haben komfortable Programmverbindungen zum Lohnabrechnungsprogramm, das in unserer Kanzlei genutzt wird, so dass ein optimaler Datenaustausch gewährleistet ist.

 

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