Full-Service

 

Die Erstellung der Finanzbuch­führung bedeutet für Sie und Ihr Unternehmen die Einhaltung zahlreicher Termine, Regeln und Fristen.

 

Bei unserem Full-Service Rechnungswesen übertragen Sie diese Aufgaben einfach an uns und wir kümmern uns um alle Ihre Belange. Nach Bereitstellung Ihrer geordneten Belegsammlung übernehmen wir die Finanzbuchführung in Ihrem Unternehmen und stellen Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Auswertungspaket zur Verfügung.

 

Unser Angebot – Ihr Vorteil

 

Unser Full-Service Rechnungswesen bietet Ihnen folgende Vorteile:

 

 

Leistungsbeschreibung

 

Ein Mitarbeiter unserer Kanzlei kommt regelmäßig zu Ihnen ins Unternehmen und erstellt vor Ort die Finanzbuchführung. Dabei setzen wir unsere Software auf einem Ihrer PCs ein oder unser Kanzlei-Mitarbeiter bringt ein Notebook mit. Gleichzeitig steht er Ihnen für alle Fragen zum Rechnungswesen zur Verfügung.

 

Folgende Auswertungen bieten wir Ihnen als Standard:


Betriebswirtschaftliche Auswertungen

 

Mit den Betriebswirtschaftlichen Auswertungen geben wir Ihnen einen komprimierten Überblick über die Entwicklung Ihrer Umsätze, Kosten sowie des Gewinns sowohl der laufenden Abrechnungsperiode als auch der über das Jahr hinweg aufgelaufenen Werte.
Optional:

 

 

Summen- und Saldenliste

 

Die Summen- und Saldenliste enthält in tabellarischer Form die Salden auf den einzelnen Konten Ihrer Finanzbuchführung.
Optional:

 

Umsatzsteuervoranmeldung

 

Mittels der Umsatzsteuervoran­meldung kommen Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Meldung Ihrer monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuerwerte bei der Finanzbehörde nach.


Beratungsleistungen

 

Neben den Standardauswertungen können wir Ihnen weitere betriebswirtschaftliche Hilfsmittel zur Verfügung stellen, z. B.:

 

 

Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Beratungstermin, bei dem wir gemeinsam die vergangene Geschäftsentwicklung reflektieren, zu erwartende Steuerzahlungen berechnen und Ihnen bei Bedarf Maßnahmen vorschlagen.

 

Sie möchten unseren Full-Service Rechnungswesen nutzen?

 

Dann schließen wir mit Ihnen einen Beratungsvertrag ab, der alle zu vereinbarenden Leistungen umfasst. Für die anfallenden Arbeiten berechnen wir Ihnen, in Abhängigkeit vom Aufwand, einen festen Stundensatz. Optional können wir auch eine Aufwandspauschale vereinbaren.

 

Einige organisatorische Fragen sind noch zu klären, die zum reibungslosen Ablauf unserer Zusammenarbeit notwendig sind:

 

 

Software-Empfehlungen

 

Für die Nutzung des Full-Service Rechnungswesen ist Ihrerseits keine Software erforderlich.

 

Unter Umständen empfiehlt sich der Einsatz folgender an die Finanzbuchführung angrenzender Software in Ihrem Unternehmen:

 

 

Die Lösungen haben komfortable Programmverbindungen zum Rechnungswesen, das in unserer Kanzlei genutzt wird, so dass ein optimaler Datenaustausch gewährleistet ist.

 

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