Premium-Service

 

Die Erstellung der Finanzbuchführung bedeutet für Sie und Ihr Unternehmen die Einhaltung zahlreicher Regeln, Termine und Fristen. Bei unserem Premium-Service im Bereich Rechnungswesen übertragen Sie diese Aufgaben einfach an uns und wir kümmern uns um alle Ihre Belange.

 

Nach Abgabe Ihrer geordneten Belegsammlung, der so genannten Buchführungsbelege, erhalten Sie diese nach einer zu vereinbarenden Bearbeitungszeit wieder zurück – zusammen mit einem auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Auswertungspaket.

 

Unser Angebot – Ihr Vorteil

 

Unser Premium-Service Rechnungswesen bietet Ihnen folgende Vorteile:

 

 

Leistungsbeschreibung

 

Folgende Auswertungen bieten wir Ihnen als Standard:


Betriebswirtschaftliche Auswertungen

 

Mit den Betriebswirtschaftlichen  Auswertungen geben wir Ihnen  einen komprimierten Überblick über die Entwicklung Ihrer Umsätze, Kosten sowie des Gewinns sowohl der laufenden Abrechnungsperiode als auch der über das Jahr hinweg aufgelaufenen Werte. Optional:

 

Summen- und Saldenliste

 

Die Summen- und Saldenliste enthält in tabellarischer Form die Salden auf den einzelnen Konten Ihrer Finanzbuchführung.
Optional:

 

 

Umsatzsteuervoranmeldung

 

Mittels der Umsatzsteuervoranmeldung kommen Sie Ihrer gesetz­lichen Pflicht zur Meldung Ihrer monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuerwerte bei der Finanzbehörde nach.


Beratungsleistungen

 

Neben den Standardauswertungen können wir Ihnen weitere betriebswirtschaftliche Hilfsmittel zur Verfügung stellen, z. B.:

 

 

Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Beratungstermin, bei dem wir gemeinsam die vergangene Geschäftsentwicklung reflektieren, zu erwartende Steuerzahlungen berechnen und Ihnen bei Bedarf Maßnahmen vorschlagen.

 

Sie möchten unseren Premium-Service Rechnungswesen nutzen?

 

Dann schließen wir mit Ihnen einen Beratungsvertrag ab, der alle zu vereinbarenden Leistungen umfasst. Für die anfallenden Arbeiten berechnen wir Ihnen, in Abhängigkeit vom Aufwand, einen festen Stundensatz. Optional können wir auch eine Aufwandspauschale vereinbaren.

 

Bitte beachten Sie bei der Inanspruchnahme des Premium-Service:

 

Durch die externe Bearbeitung der Buchführungsbelege haben Sie für die Zeit der Bearbeitung in unserer Kanzlei keinen direkten Zugriff auf Ihre Belege.

 

Einige organisatorische Fragen sind noch zu klären, die zum reibungslosen Ablauf unserer Zusammenarbeit notwendig sind, z.B.:

 

 

Software-Empfehlungen

 

Für die Nutzung des Premium-Service Rechnungswesen ist Ihrerseits keine Software erforderlich.

 

Unter Umständen empfiehlt sich der Einsatz folgender an die Finanzbuchführung angrenzender Software in Ihrem Unternehmen:

 

 

Die Lösungen haben komfortable Programmverbindungen zum Rechnungswesen, das in unserer Kanzlei genutzt wird, so dass ein optimaler Datenaustausch gewährleistet ist.

 

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