Die in den Abschlußprüfungen erzielten Erkenntnisse nutzen wir für zielgerichtete Verbesserungsvorschläge. Effektivität und Wirtschaftlichkeit bilden die Grundlage unserer Prüfungen, um Abschlußprüfungen unter Beachtung von Qualitätssicherungen wirtschaftlich durchzuführen.

 

Die von uns durchgeführten Prüfungen umfassen:

 

  • gesetzliche Pflichtprüfungen (Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse)
  • sonstige Pflichtprüfungen (Makler- und Bauträgerverordnung)
 
 
  • freiwillige Prüfungen (Jahresabschlüsse von Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Vereinen und Stiftungen)

 

 

 

 

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